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Corona-Krise: Hilfen für freischaffende Fotograf*innen in Berlin

Click here for the English version.

Wir haben eine Reihe von Studierenden der Neuen Schule für Fotografie Berlin, die bereit sind, beim Ausfüllen der Formulare und beim Übersetzen zu helfen. Bitte setzt Euch mit Ben Chislett in Verbindung: 017623548004, ben.chislett@neue-schule-fotografie.berlin, wenn Ihr Hilfe benötigt oder helfen möchtet. Auch wenn Ihr Fehler bei den Angaben findet, teilt es uns bitte mit, damit wir dieses Dokument aktualisieren können.

WICHTIG!

Das über die IBB abgewickelte Soforthilfeprogramm II für Soloselbständige wurde am 1. April eingestellt. Wir informieren an dieser Stelle über die Pressemitteilung des berufsverbands bildender künstler*innen berlin in Reaktion auf die Einstellung.
Die Informationen der Bundesregierung sind weiterhin größtenteils aktuell (letzter Stand allerdings auch lediglich 30. März).

Weitere Infos

Was Solo-Selbständige jetzt tun sollten

Antrag auf ALGII (Grundsicherung)

Informationen des Berufsverbands Freie Fotografen und Filmgestalter e.V. (BFF) für Fotografen

Zwangsquarantäne (§ 56 Infektionsschutzgesetz IfSG)

Informationen für abhängig Beschäftigte

Was Solo-Selbständige jetzt tun sollten:

  • Dokumentiert alles und haltet es sortiert für Nachweiszwecke vor
  • Erstellt eine Liste abgesagter/verschobener Jobs mit Datum, Uhrzeit und erwartetem Einkommen
  • Berechnet ungefähr, wie viel Einkommen ihr erwartet und jetzt nicht bekommen werdet
  • Berechnet eure monatlichen Betriebskosten mit allem, von BVG-Tickets über Miete, Ausstattung, Adobe CC und andere Softwarelizenzen bis hin zur Amortisation eurer technischen Ausrüstung (z. B. Kamerakosten / wie lange ihr diese voraussichtlich in Monaten nutzen werdet). um zu sehen, was ihr reduzieren könnt und was wichtig ist

Möglichkeiten, eure Ausgaben zu reduzieren / zu verschieben:

Hier findet ihr weitere Informationen für Freiberufler: www.vgsd.de.

Weitere Überlegungen:

  • Bittet Eure Bank um einen Kredit oder einen Überziehungskredit
  • Plant Euer Essen mit einem Budget
  • Storniert Euer monatliches BVG-Ticket

Wenn Ihr Rechnungen nicht bezahlen könnt, setzt Euch mit dem Unternehmen in Verbindung, erklärt Eure Situation und fragt, was Ihr tun könnt. Die meisten sind bereit, Zahlungspläne anzubieten.

Aktuelle Nachrichten sprechen auch über neue Maßnahmen, die es Vermietern verbietet, Mietern zu kündigen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Hier ist ein Link zum Berliner Mieterverein, der in solchen Angelegenheiten helfen kann (7,50 € zu Beginn, dann 9 € / Monat).

Antrag auf ALGII (Grundsicherung)

MEHR INFOS, ALG II bedeutet für Selbständige, staatliche Unterstützung zu erhalten, aber nicht auf Euren freiberuflichen Status verzichten zu müssen und zugleich in der Lage zu sein, Personen Rechnungen zu stellen. Der Nachteil ist, dass Ihr den größten Teil Eurer Ersparnisse (Auto über 7500 €, Zweitwohnsitz, Ersparnisse über 9750 €) aufgebraucht haben müsst, bevor Ihr dazu berechtigt seid, und möglicherweise zu Vorstellungsgesprächen gehen und Reisepläne deklarieren müsst. Für diejenigen, die sich bereits an einem Punkt befinden, an dem die Gelder fast versiegen, kann dies aber ein Lebensretter sein. Das ALG II wird für 6 Monate vergeben und wird gezahlt für Miete, Krankenversicherung und bis zu 432 € für Lebensmittel (wenn Ihr anfangt, mehr als 450 € / Monat zu verdienen, muss einiges zurückgezahlt werden).

Soweit wir es richtig verstanden haben, steht dies Deutschen, EU-Bürger*innen und Nicht-EU-Bürger*innen mit Arbeitserlaubnis sowie Studierenden zur Verfügung, nicht jedoch Tourist*innen, Saisonarbeiter*innen oder Asylbewerber*innen. Die Beantragung dieses Antrags kann sich auf Euer Visum auswirken. Da jedoch alle Visa mindestens für die Krisenzeit verlängert wurden, sollte dies in Ordnung sein.

Für das ALG II müssen folgende Formulare ausgefüllt werden:

Hier gibt es ergänzende Informationen dazu:

Merkblatt SGB 2 (Deutsch)

General Information (English)

Español

Italiano

Andere Sprachen auf Kreis-lup.de

Informationen des Berufsverbands Freie Fotografen und Filmgestalter e.V. (BFF) für Fotografen in der Corona-Krise:

https://bff.de/wp-content/uploads/2020/03/Der-BFF-informiert-zur-Corona-Krise-Teil-1-Hilfe-1.pdf?x79264

https://bff.de/wp-content/uploads/2020/03/Der-BFF-informiert-zur-Corona-Krise-Teil-2-Abgesagte-Jobs-1.pdf?x79264

https://bff.de/wp-content/uploads/2020/03/Der-BFF-informiert-zur-Corona-Krise-Teil-3-Finanzielle-Entlastung.pdf?x79264

Zwangsquarantäne (§ 56 Infektionsschutzgesetz IfSG)

Wer an Corona erkrankt ist, kann per Gesetz unter Quarantäne gestellt werden und darf seinen Wohnort nur in Ausnahmefällen verlassen. Eine berufliche Tätigkeit ist so vielfach nicht mehr möglich.

Wie so oft: Krankheit ist das übliche Problem für Freiberufler: keine Arbeit = keine Bezahlung, es sei denn, Du hast eine zusätzliche Versicherungspolice dafür oder es betrifft dich länger als 7 Wochen.

Wenn du als Betroffener jedoch unter Quarantäne gestellt wirst, hast Du als Freiberufler für bis zu 6 Wochen lang Anspruch auf Erstattung Deines erwarteten Einkommens, gemessen an Deiner letzten Steuererklärung oder dem was Du nachweisen kannst (Dokumentation! Dokumentation! Dokumentation!). Das Formular wird vom örtlichen Gesundheitsamt ausgegeben (findest Du unter diesem Link). Hier ist das Formular für Berlin, das per E-Mail an entschaedigung@senfin.berlin.de mit einer Kopie der letzten Steuererklärung, einer Kopie Eurer Krankenversicherungszahlungen und einer Kopie der Quarantäneanordnung gesendet werden muss.

https://www.vgsd.de/corona-virus-auch-selbststaendige-und-freiberufler-werden-bei-quarantaene-entschaedigt/

https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/nachrichten/artikel.908216.php

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html#BJNR104510000BJNG001200310

Informationen für abhängig Beschäftigte

Viele Unternehmen, insbesondere im Handel, der Gastronomie und im Dienstleistungsgewerbe, können derzeit gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt aktiv sein. Um Insolvenzen zu vermeiden, ist für solche Unternehmen Kurzarbeit eine der schnellsten und effektivsten Möglichkeiten.

Kurzarbeit bedeutet, das der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduziert. Er muss die Arbeitnehmer dann nur für die tatsächlich angefallene Arbeitszeit entlohnen. Da dies zu starken Einkommenseinbußen führen würde, zahlt das Arbeitsamt zusätzlich 60% der Differenz (mit Kindern im Haushalt 67%) an die Angestellten. Dies gilt anteilig auch für Teilzeitbeschäftigte und Zeitarbeitnehmer, nicht aber für Minijobber, diese erhalten kein Kurzarbeitergeld!

Vor der Einführung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates einholen, falls es keinen gibt, muss jeder Angestellte schriftlich zustimmen. In dieser Phase kann die Belegschaft ggf. noch Einfluss auf die Ausgestaltung der Kurzarbeit nehmen (z.B. eine Selbstverpflichtung des Arbeitgebers zur gleichmäßigen Verteilung der Kurzarbeit unter den Angestellten, damit niemand zu starke Einkommensbußen erleidet.)

Kurzarbeit Info:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html

Kachelbild: Eva Bertram